Wichtige Begriffe


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Wichtige Begriffe rund um das Thema Arbeitsmarkt

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In dieser Rubrik finden Sie wichtige Begriffe zum Thema Arbeitsmarkt. Zudem stehen Ihnen bei weiteren Fragen die Sozialberater in den SoVD-Beratungszentren in ganz Niedersachsen zur Verfügung. Das Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitslosigkeit,
  • Erfüllung der Anwartschaftszeit,
  • persönliche Arbeitslosmeldung.
    Arbeitslosmeldung

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.
Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem dieses der Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitgeteilt wird.

Anspruchsdauer Arbeitslosengeld I

Die Zeit, für die Arbeitslosengeld beansprucht werden kann, ist abhängig vom jeweiligen Lebensalter und davon, wie lange in den vergangenen fünf Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand. Die Anspruchsdauer kann zwischen sechs und 24 Monaten betragen.

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II („Hartz IV) können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Arbeitslosengeld II ist eine Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten soll; sie ist einkommens- und vermögensabhängig.Antrag auf Arbeitslosengeld IIArbeitslosengeld II wird nur gewährt, wenn der entsprechende Antrag ausgefüllt und abgegeben wird. Maßgebend für einen Leistungsanspruch ist der Tag der Antragstellung. Der Antrag auf Leistungen wirkt dabei auf den Ersten des Monats zurück.




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